Bahnordnung MCC Kastellaun e.V.                                                                                                     Stand 2018

 

1. Die Fahrer aller Klassen müssen aus Sicherheitsgründen immer vom Fahrerstand aus fahren.

   Es sind Fahrzeuge aller Maßstäbe zugelassen.

 

2. Die einzelnen Maßstäbe sollten, wenn möglich, nur getrennt auf der Strecke bewegt werden,

   um Schäden zu vermeiden.

 

3. Der Aufenthalt auf der Bahn (innerhalb der Absperrung) ist nicht gestattet und nur zur Bergung

   der Fahrzeuge erlaubt. Während sich ein Fahrer oder Helfer auf der Bahn befindet, ist eine

   erhöhte Rücksichtsnahme der anderen Fahrer zwingend notwendig und vorgeschrieben

   (Schritttempo). Der Einsatz von Kindern oder Jugendlichen unter 16 Jahren als Helfer bei

   Veranstaltungen ist untersagt.

 

4. Sollte ein Fahrzeug während des Betriebs durch irgendeinen Umstand auf der Strecke liegen

   bleiben so hat der Fahrer durch den Ruf „Achtung Auto“ den Fahrerstand zu informieren.

   Freigabe erfolgt durch den Ruf „Strecke Frei“.

 

5. Gästen & Zuschauern ist der Aufenthalt im Bereich nach dem Fahrerlager, d.h. in der

   Boxengasse und auf der Strecke untersagt.

 

6. Fahren im Fahrerlager ist verboten. Das Fahren auf dem Gelände außerhalb der abgesperrten

   Bahn ist untersagt.

 

7. Die Motoren dürfen nur in der Boxengasse oder im Bereich des Aufganges zum Fahrerstand

   angelassen werden. Das Starten der Motoren ist im Fahrerlager untersagt.

 

8. Airbox und Reso sind Pflicht. DMC-Homologationen sind nicht erforderlich.

 

9. Der Einsatz von jedlicher Art von Reifenhaftmitteln ist grundsätzlich untersagt.

 

10. Müll (Batterien/Reifen/Felgen usw.) darf nur in den dafür vorgesehenen Behältnissen entsorgt

     werden.

 

11. Hunde sind im Fahrerlager/Fahrerstand und auf der Bahn nicht erlaubt. Auf dem übrigen

     Vereinsgelände sind Hunde grundsätzlich an der Leine zu führen. Es ist darauf zu achten, dass

     keine Verunreinigung auf dem Gelände stattfindet und sich das Tier in ständiger Obhut des

     Halters befindet.

 

12. Gastfahrer haben eine Gebühr von 10 Euro pro Tag zu entrichten.

 

13. Vorstand und Ressortleiter sind zu Anweisungen, Aussagen und Stellungnahmen berechtigt.

     Sie können den Mitgliedern und Gästen das Fahren auf dem Gelände untersagen. Bei

     Rennveranstaltungen sind zusätzlich die Anweisungen des Rennleiters verbindlich.

  

14. Vor Inbetriebnahme eines RC-Cars ist unbedingt die Kanalbelegung mit allen anderen

     Anwesenden abzuklären. Bei Doppelbelegung der Frequenzen müssen sich die RC-Piloten

     untereinander absprechen.

 

15. Bei Nichtbeachtung der oben genannten Punkte (Bahnordnung) ist der MCCK sofort berechtigt,

     dem Mitglied, dem Gastfahrer oder Gästen ein Bahnbenutzungsverbot auszusprechen, sowie

     die Mitgliedschaft im MCCK mit sofortiger Wirkung zu kündigen.

  

16. Das Benutzen der Bahn, Fahrerstand, Fahrerlager, Gelände sowie allen anderen Einrichtungen

     des MCC Kastellaun geschieht auf eigene Gefahr !! Für Schäden, die einem Dritten zugefügt

     werden, haftet/haften der /die jeweiligen Schadensverursacher in voller Höhe und ohne

     Einschränkung !!!

 

Der Vorstand